Nutzung von Sporthallen und Sportanlagen im Außenbereich
Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung sind die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage sowie der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer nach der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder aktuell getestet)