Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung sind die gleichzeitige Sportausübung in oder auf einer Sportanlage sowie der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer nach der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder aktuell getestet) zulässig.
Die Zugangsbeschränkungen 2Gplus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist.
Schulische Veranstaltungen richten sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverordnung.
In den Gemeinschaftsräumen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, ausgenommen beim Duschen. Zudem sind Kinder bis zum Schuleintritt von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Die Stadt Höxter weist darauf hin, dass die Sportler nach wie vor vorsichtig agieren sollen und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten sind.