Nachdem die Sportanlagen der Stadt Höxter auf Grund der Corona Pandemie vorübergehend geschlossen wurden, erklärt die Stadt Höxter die Bedingungen für die Nutzung der städtischen Sportanlagen im Freien:

Nach § 9 Abs. 4 der ab dem 11.05.2020 gültigen Coronaschutzverordnung gilt für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport Folgendes:

„Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

Unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung durch die Sportvereine eingehalten werden, ein Hygieneplan unter Benennung eines Verantwortlichen für die Einhaltung der Hygienestandards erstellt worden ist und die Empfehlungen des Landessportbundes zur Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie erfüllt werden, steht einer Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf städtischen Sportanlagen, die keine Schulsportanlagen sind, aus Sicht der Stadt Höxter nichts entgegen.

Sofern eine Toilettenanlage genutzt werden sollte, ist diese vor oder nach jedem Trainingstag zu reinigen (unter Bezug auf die analoge Anwendung der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes, wonach potentiell kontaminierte Flächen arbeitstäglich zu reinigen sind).

Die Sporthallen bleiben zunächst geschlossen, bis hierzu weitere belastbare Regelungen vorliegen.

Der DOSB hat „Zehn Leitplanken“ als Empfehlungen herausgegeben

Hier die Empfehlungen des Landessportbundes NRW